Impressum

Gesetzliche Anbieterkennung

Wasgau Ölmühle GmbH
vertreten durch: Timo Keller, Sabrina Keller und Kay Braun
Turnstraße 12
76846 Hauenstein
Deutschland
Telefon: +49 6392 40 94 43
Fax: +49 6392 40 90 314
eMail: hallo@wasgau-oelmuehle.de
USt-IdNr.: DE340929586

Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (Anmerkung: vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren .

(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(3) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

 

§ 3 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort fällig

 

§ 4 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferzeit

Die voraussichtliche Lieferzeit wird in der Auftragsbestätigung angegeben und ist bei Bedarf individuell abzustimmen. 

 

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;

- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;

- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

 

§ 9 Mehr- und Minderlieferung 

Mehrlieferungen von bis zu 10 % oder Minderlieferungen von bis zu 5 % der Bestellmenge gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung sind uns Abrufmengen und Liefertermine hierfür bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Wir sind jedoch berechtigt, die Gesamtmenge des Auftrages nach unserer Wahl zu fertigen, wenn nicht ausdrücklich entgegenstehende Abreden getroffen werden. Nachträgliche Änderungen der bestellten Ware können nur berücksichtigt werden, wenn wir noch nicht gefertigt haben. Wird nicht rechtzeitig eingeteilt und abgerufen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und Ersatz des uns dadurch entstehenden Schadens zu verlangen.

 

§ 10 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (diese Klausel gilt nicht, wenn mindestens eine der Parteien nicht im Handelsregister eingetragen ist). 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

letzte Aktualisierung: 01.01.2024

Allgemeine Einkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln die grundsätzlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der Wasgau Ölmühle GmbH für alle bestellten Lieferungen und Leistungen. Sie können durch zusätzliche Vereinbarungen in den einzelnen Bestellungen ergänzt werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die AEB der Wasgau Ölmühle GmbH sind Bestandteil des Vertrags.

 

§ 2 Bestellung und Auftragsbestätigung 

Die Wasgau Ölmühle GmbH kann ihre Bestellung bis zum Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten widerrufen. Die Auftragsbestätigung soll binnen zwei Wochen nach Eingang der Bestellung erfolgen. 

Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist die Wasgau Ölmühle GmbH nur gebunden, wenn sie der Abweichung zugestimmt hat. Auch eine Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen seitens der Wasgau Ölmühle GmbH bedeuten keine Zustimmung

 

§ 3 Lieferung, Liefertermine und Verzug 

Die vertraglichen Lieferungen haben an den von der Wasgau Ölmühle GmbH bestimmten Ort zu erfolgen. 

Die gelieferte Ware muss in Menge und Beschaffenheit der bestellten und bestätigen Ware entsprechen.

Der Lieferant von Lebensmitteln ist verpflichtet, die Waren entsprechend der dem Vertrag zu Grunde gelegten Muster, Rohwarenspezifikationen oder anderen Spezifikationen zu liefern. Der Lieferant von Lebensmitteln ist verpflichtet, die einschlägigen nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere des Lebensmittelrechts) einzuhalten.

Vereinbarte Liefertermine und Angaben zur Leistungszeit sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der Wasgau Ölmühle GmbH. Besteht die vertragliche Leistung in der Herstellung, Aufstellung oder Montage eines Werkes, kommt es auf dessen Abnahme an. Der Lieferant hat der Wasgau Ölmühle GmbH vorhersehbare Verzögerungen der Lieferung unverzüglich mitzuteilen. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Wasgau Ölmühle GmbH zulässig. 

Im Falle des Verzuges des Lieferanten stehen der Wasgau Ölmühle GmbH die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu.

 

§ 4 Verpackung und Transport 

Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Verpackung, unter Berücksichtigung der jeweiligen Versandart, verantwortlich und beweispflichtig. Soweit nicht gesondert geregelt, ist der Lieferant auf seine Kosten verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Leistungsort für die Rücknahme der Verpackungen ist der Übergabeort der Ware. 

Lieferscheine sind von außen an der Verpackung zu befestigen und müssen die Bestellnummer, die Artikelbezeichnung, die Liefermengen sowie Hinweise auf etwaige Teillieferungen enthalten. Lieferungen, die aus mehreren Teilen bzw. Kolli bestehen, sind als zusammengehörig zu kennzeichnen. 

Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versandkosten zu Lasten des Lieferanten. Bei Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Lieferanten ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, soweit Wasgau Ölmühle GmbH keine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben hat. Mehrkosten wegen einer nicht eingehaltenen Versandvorschrift gehen zu Lasten des Lieferanten. 

Bei Preisstellung frei Empfänger kann der Lieferant die Beförderungsart bestimmen. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines vom Lieferanten bestätigten Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung sind vom Lieferanten zu tragen. 

Der Transport der zu liefernden Waren erfolgt auf Gefahr des Lieferanten. Es wird ihm anheimgestellt, für eine Versicherung zu sorgen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen einzelne Packstücke oder Paletten ein Maximalgewicht von 1000 kg nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung behält sich die Wasgau Ölmühle GmbH die Ablehnung der Sendung als ganzes oder in Teilen vor. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten.

 

§ 5 Gefahr- und Eigentumsübergang, Urheberrechte 

Beinhaltet die vertragliche Leistung die Herstellung, Aufstellung oder Montage eines Werkes, geht die Gefahr mit der Abnahme, bei Lieferung von Waren ohne Aufstellung oder Montage mit dem Empfang bei der von der Wasgau Ölmühle GmbH angegebenen Empfangsstelle über. 

Mit der Lieferung bzw. der Abnahme werden die bestellten Waren bzw. Werke unmittelbar Eigentum der Wasgau Ölmühle GmbH.

 

§ 6 Mängelanzeige

Die Wasgau Ölmühle GmbH wird die gelieferten Gegenstände innerhalb von einer Woche nach Annahme auf erkennbare Mängel untersuchen. Mängel der Lieferung hat die Wasgau Ölmühle GmbH, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 

Die Ausstellung von Empfangsquittungen und etwa geleistete Zahlungen der Wasgau Ölmühle GmbH bedeuten nicht den Verzicht auf mögliche Ansprüche oder Rechte. Alle Gewährleistungsansprüche bleiben erhalten.

 

§ 7 Preise, Zahlungen und Aufrechnung 

Die in den jeweiligen Bestellungen genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Sie sind Festpreise und schließen Nachforderungen aus. Die Zahlungsbedingungen werden zwischen dem Lieferanten und der Wasgau Ölmühle GmbH gesondert vereinbart.

Der Inhalt einer Rechnung muss den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Rechnungswährung ist Euro. 

Die Begleichung der Rechnung erfolgt unbar, ausschließlich per Banküberweisung.

Im Falle einer von der Wasgau Ölmühle GmbH genehmigten Teillieferung muss die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthalten.

Gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen und gegen Anzahlungen zu verrechnende Leistungen sind in der Rechnung entsprechend zu kennzeichnen.

Der Lieferant darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Wasgau Ölmühle GmbH aufrechnen.

 

§ 8 Gewährleistung 

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der die mangelhafte Lieferung bzw. Leistung nicht bestimmungsgemäß benutzt werden kann.

 

§ 9 Haftung 

Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere haftet er für alle Schäden einschließlich Folgeschäden, die der Wasgau Ölmühle GmbH durch eine nicht vertragsgemäße Lieferung oder Leistung des Lieferanten entstehen, es sei denn, der Lieferant weist nach, dass er diese Schäden nicht zu vertreten hat. 

Der Lieferant hat für seine Lieferungen und Leistungen die anerkannten Regeln der Technik, die anerkannten Sicherheitsvorschriften sowie die einschlägigen Unfallverhütungs-, Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Werden diese Regelungen nicht beachtet, gilt der Auftrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Wasgau Ölmühle GmbH kann einen sich eventuell daraus ergebenden Schaden beim Lieferanten geltend machen.

 

§ 10 Rechte Dritter 

Der Lieferant haftet dafür, dass die erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, es sei denn, er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten

 

§ 11 Datenschutz

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

 

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und der Wasgau Ölmühle GmbH findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG), sowie der kollisionsrechtlichen Bestimmungen Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen ist der deutsche Wortlaut maßgebend. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zweibrücken, Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 13 Salvatorische Klauseln

Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien vereinbaren gültige und durchsetzbare Regelungen, die der wirtschaftlichen Wirkung der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bedingung so nah wie möglich kommen.

 

letzte Aktualisierung: 01.07.24

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